Impressum

Werbetechnik Prummern
Arlingtonstr. 30
52078 Aachen

Geschäftsführung: Gisela Prummern
Tel.: 0241-79 199
Fax: 0241-79 191


Steuer-Nr.: 201/5334/5131
Umsatzsteuer ID: DE 237739139

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen

a. Unsere Angebote sind freibleibend.

b. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht   

    ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

c. Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.

2. Ausführungsunterlagen

a. Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, dass unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die 

    Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen 

    Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

b. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird 

    mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht.

c. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung in Folge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch etc. haften wir, sofern uns/unseren 

    Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, 

    Einbruchs- und Leitungswasserversicherung.

3. Datenlieferung, Datensicherheit und Rechtsabsicherung

a. Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.

b. Wir übernehmen keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit. Übersenden Sie uns nur Kopien Ihrer 

    Originaldateien.

c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abgabe der Datenträger an den Auftragnehmer eine Sicherungskopie vom Dateninhalt des 

    Datenträgers herzustellen. Kommt der Auftraggeber der vorgenannten Verpflichtung nicht nach und entsteht ihm im Rahmen dieses Auftrags 

    ein Schaden, so haftet der Auftragnehmer nicht für solche Schäden, die dadurch vermieden worden wären, dass der Auftraggeber der 

    vorgenannten Verpflichtung zur Herstellung einer Sicherungskopie nachgekommen wäre.

d. Vom Auftraggeber verschuldete Fehldrucke bzw. Fehlbelichtungen in Folge nicht korrekter oder unvollständiger Daten werden voll in 

    Rechnung gestellt. Der Kunde wird über Fehler und absehbare Probleme unterrichtet, sofern sie vor der Ausgabe festgestellt werden. 

    Eventuell erforderliche Korrekturen werden auf Wunsch und soweit möglich vom Auftragnehmer unter Berechnung des jeweils gültigen 

    Stundensatzes durchgeführt.

e. Eine Haftung für Mängel, die durch Fehler in der Software verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom Programmhersteller 

    Schadenersatz geleistet wird.

f.  Wir versichern die computervirenfreie Auslieferung bei der Bestellung von SCAN-Daten inklusive Datenträger. Der Kunde übernimmt die 

    Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger entstehen.

g. Der Auftraggeber versichert, dass er die Rechte an der Benutzung der für die Ausdrucke verwendeten Originalschriften sowie an 

    eingebundenen Bildvorlagen hat.

4. Liefertermine

a. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag 

    schriftlich erfolgt.

b. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom und Wasserausfall 

    verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

c. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine 

    angemessene Nachfrist einräumen.

d. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrages ausgeschlossen, oder dem Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

e. Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich 

    auf das Schadensrisiko hinweist.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Die vereinbarten Preise gelten unter Vorbehalt, dass die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

b. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich des dadurch verursachten

    Maschinenstillstandes, werden gesondert berechnet.

c. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet.

d. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen.

e. Alle Preise in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

f.  Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem 

    jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Im letzteren Fall bleibt dem Kunden der Nachweis offen, dass keine 

    oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.

g. Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln aus-drücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und 

    Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest 

    angenommen. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung.

h. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen 

    Gegenforderungen aufrechnen.

i.  Wir behalten uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

6. Versand und Verpackung

a. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch unsere  

    eigenen Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge erfolgt.

b. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung, Schutz- und Transportmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht 

    etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

c. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

7. Beanstandung

a. Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu 

    untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen; § 377 HGB gilt uneingeschränkt.

b. In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung sind 

    der Zeitpunkt der Anlieferung, sowie der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend.

c. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche, zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist eine sofortige 

    Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet.

d. Die angegebenen Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muss dies bei der 

    Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, ansonsten ist eine Beanstandung nicht zulässig.

e. Macht der Kunde bei Reproduktion, Wiedergabe oder Vervielfältigung keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder Kontrast, so 

    bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem Ermessen.

f.  Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge 

    einschließlich der hergestellten Muster.

g. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung 

    für den Kunden ohne Interesse ist.

8. Gewährleistung

a. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist, Neuherstellung oder 

    Nachbesserung vorzunehmen. Misslingt die Neuherstellung oder die Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des 

    Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

b. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, oder erleidet der Kunde in Folge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere 

    Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. 

    Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, oder wir von unseren 

    Zulieferfirmen Ersatz erhalten.

c. Die in unseren Ausgangsmaterialien verwendeten Farbstoffe können sich, wie andere Farbstoffe auch, mit der Zeit verändern. Bei solchen 

    Farbstoffveränderungen besteht keinerlei Ersatzpflicht.

9. Haftung

a. Unsere Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung auf die Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.

b. Für Schäden, die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden anlässlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss 

    sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn uns/unsere Erfüllungs- 

    oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

c. Für weitergehende Schäden (wie z.B. entgangener Gewinn; Kosten aus Unmöglichkeit oder Verzug; Vertragsstrafe etc.) haften wir nicht.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung 

ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder 

Weiterver-wendung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und unserem Kunden ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische 

Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch dann 

Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Erteilung des 

Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt, oder sein 

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.